Aquarien- und Terrarien Freunde Seesen e.V.
seit 1956

Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis für Privathalter/Innen gem. §2 TierSchG...


...ist für private Tierhalter/Innen konzipiert und wird separat für die Bereiche Terraristik, Süßwasseraquaristik und Meerwasseraquaristik angeboten. 
Die eintägige Schulung schließt mit einer kleinen Abschlussprüfung (Multiple Choice mit 48 Fragen) und der Zertifikatübergabe. Prüfung und Schulung sind fest miteinander verkoppelt. 
Das Zertifikat dient dem dokumentierten Nachweis der Fachkompetenz gegenüber Behörden oder auch beim Erwerb von nach WA I geschützten Tieren. Auch bei einer Kontrolle durch die regional zuständige Behörde ist der Sachkundenachweis gem. §2 TierSchG ein großer Pluspunkt und lässt auf tiefergehendes Interesse und Fachwissen schließen. 


Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des Tierhalters, seinem Engagement für den Tierschutz und der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab, ob die Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, es vor Leiden oder Schäden geschützt, dem illegalen Handel aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und Artenschutz geleistet wird. 
Mit dem Sachkundenachweis wird jedem die Möglichkeit gegeben, seine persönlichen Kompetenzen zu erweitern und dokumentiert zu zertifizieren. Er orientiert sich am Tierschutzgesetz (TierSchG) und den gesetzlichen  Vorschriften zum Artenschutz. 

Prüfer in Seesen:
Martin Fabick


Die Ordner können bei den Aquarien- und Terrarien Freunden Seesen e.V. ausgeliehen werden.
Bei Fragen zum §2 wenden sie sich an den Vorstand oder die Prüfer.


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